Wie datenschutzrechtlich kommunizieren im Kindergarten?

©Muhammad Ribkhan

Heute möchten wir beleuchten, worauf im Zuge des Datenschutzes zu achten ist, wenn sich z.B: der Elternbeirat einer KiTa oder Eltern untereinander austauschen.

Hierbei muss sichergestellt sein, dass die dafür genutzten Medien (z.B. E-Mail, Facebook, WhatsApp o.ä.) auch Datenschutzkonform eingesetzt werden. Was das genau heißt und wie hier vorgegangen werden kann, haben wir bereits zum Teil in vorherigen Beiträgen erläutert. Heute möchten wir folgende Dinge genauer anschauen:

E-Mail- Kommunikation:

Namen und E-Mailadressen werden häufig untereinander ausgetauscht oder vom Elternbeirat abgefragt, damit eine schnelle Kommunikation untereinander überhaupt möglich ist. Prinzipiell ist dagegen nichts zu sagen, es sollten jedoch ein paar Kleinigkeiten beachtet werden. Bei der E-Mailerfassung sollte eine kurze Erklärung erfolgen, wer Zugang zu den Daten hat, wo diese gespeichert sind und wann sie gelöscht werden. Alle Eltern sollten mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie die Info erhalten haben. Diese Einwilligung kann jederzeit zurückgezogen werden. Zudem sollte bei der Versendung der E-Mails darauf geachtet werden, dass ein E-Mailprovider genutzt wird, der eine SSL-Verschlüsselung nutzt, damit die übertragenen E-Mails für Dritte nicht sichtbar/nutzbar sind.

Bei der Arbeit des Elternbeirats ist die Mitgliederanzahl meist recht gering. Zudem haben alle Mitglieder meist die E-Mail-Daten der jeweils anderen Mitglieder. Sollte dem jedoch nicht so sein, sollte bei einem Versand der E-Mails darauf geachtet werden, dass die E-Mailadressen BCC eingestellt werden. So können die angeschriebenen die E-Mailadressen der anderen Mitglieder nicht einsehen. Sollten allen Mitgliedern jedoch die E-Mailadressen vorliegen, ist das nicht unbedingt nötig.

Weiterer Hinweis: Sollten Personen im Nachgang im Elternbeirat mitmachen wollen, nachgewählt werden oder nicht gewählte Elternteile die Arbeit des Elternbeirats unterstützen wollen, dann kann anstatt der Unterschrift auch ein formloses Double-Opt-In als Einwilligung ausreichend sein. In der Praxis würde dies so aussehen, dass das Mitglied des Elternbeirats dem freiwilligen Mitglied eine E-Mail schreibt mit der kurzen Erläuterung des vorangegangenen Gesprächs und um eine Bestätigung bittet, ob die Zusammenarbeit auf diesem Weg wirklich gewünscht ist. Sobald dies von dem neuen Mitglied bestätigt wird, gilt die Einwilligung als erteilt. Sollte es keine positive Rückmeldung geben, muss die E-Mailadresse gelöscht werden.

Telefon:

Abfragen von Telefonnummern untereinander sind in KiTas und beim Elternbeirat ein beliebtes Mittel, um untereinander in Kontakt zu bleiben und sich abzustimmen. Hier ist das gleiche zu beachten, wie bei der E-Mail-Kommunikation. Es sollte also auf dem Telefon-Abfragezettel stehen wer die Telefonnummer erhält und wann sie ggf. wieder gelöscht wird.

Welche Infos zum Thema „Datenschutz in der KiTa“ fehlt Ihnen noch? Schreiben Sie uns gerne und wir versuchen diese Themen mit einzubauen.

Der neue JAEB fängt seine Arbeit an!

Am 28.10.2019 hat die erste Vollversammlung des JAEB Würselen stattgefunden. Es waren von den 21 Würselener Kindergärten Vertreter aus 14 KiTas anwesend. Nach einem Überblick was im letzten JAEB-Jahr alles gemacht wurde, kam es zur Wahl des Vorstands des neuen Jugendamtselternbeirats.

Folgende Personen wurden hier gewählt:

Sandra Stender, DRK KiTa Im Winkel, 1. Vorsitzende sowie 1. LEB Delegierte

Deborah Leyendecker, DRK KiTa Am Stadtgarten, 2. Vorsitzende

Katharina Haentjes, DRK KiTa Am Stadtgarten, stellve. LEB Delegierte sowie stellve. Delegierte Jugendhilfeausschuss und Mitglied in der AG § 78

Ina Rade, DRK KiTa … mit dem Elefanten, Delegierte Jugendhilfeausschuss sowie Mitglied in der AG § 78

Der neue JAEB hat sich für das KiTa-Jahr 2019/2020 einiges vorgenommen: Der im letzten Jahr entstandene KiTa-Fahrplan soll aktualisiert werden, es wird an einem kleinen Schul-Fahrplan gearbeitet, das Thema „Kommunikations-Management“ wird zusammen mit dem Jugendamt besprochen und für Eltern wird eine Art Leitfaden erarbeitet, zudem gibt es neue Ideen für die Website sowie Ideen den JAEB in Würselen noch bekannter zu machen und die Eltern in den KiTas besser zu vernetzen.

Um die Umsetzung der Ideen so effektiv wie möglich zu gestalten, wurden verschiedene Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit den einzelnen Themen auseinander setzen.

Wir freuen uns sehr auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.

Datenschutz: Facebook

©Gerd Altmann

Heutzutage nutzt fast jeder Facebook, ob im privaten oder beruflichen Zusammenhang. Auch KiTa´s haben zum Teil eigene Facebook-Accounts, auf denen Sie über Ausflüge berichten oder Termine ankündigen. Die Kommunikation über Facebook nutzen häufig auch Eltern, um Themen aus dem Elternbeirat zu besprechen.

Doch hier ist Vorsicht geboten. Fotos, die einmal ins Netz gestellt werden, können von anderen Personen gespeichert und weiterverwendet werden. Zudem können anhand von Bildern, Bildunterschriften oder Namensnennungen Rückschlüsse auf die dort abgebildete / genannte Person gezogen werden, auf ihren Wohnort und sogar ihren Tagesablauf- oder ihre Freizeitgestaltung. Aus diesem Grund ist es hier besonders wichtig für die Abbildung von Kindern, Erziehern oder Eltern sowie deren Namen, die vorherige schriftliche Einwilligung der jeweils abgebildeten / genannten Personen einzuholen. Beachtet werden sollten hier auch die Facebook-Voreinstellungen. Meist sind diese so eingestellt, dass jeder alles sieht. Doch nötig ist dies meist nicht. Es ist oft ausreichend, wenn nur „Freunde“ die Inhalte erhalten. Diese Einstellungen können leicht selbst angepasst werden.

Facebook ist vor allem für Eltern eine gute Möglichkeit, ihre Probleme und Anliegen schnell an den Elternbeirat los zu werden. Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass persönliche Anfragen und Problemschilderungen nicht öffentlich gepostet, sondern nur in persönlichen Nachrichten mitgeteilt werden.

Auch der Elternbeirat selbst, sollte Problemstellungen nicht öffentlich auf dieser Plattform diskutieren, sondern Facebook ähnlich wie die Messenger-Programme hauptsächlich für Terminabsprachen oder zur allgemeinen Informationsweitergabe an Eltern nutzen.

Thema demnächst: Kommunikation unter Eltern und dem Elternbeirat

1. Vollversammlung JAEB

Heute treffen sich die frisch gewählten Vertreter des JAEB zur 1. Vollversammlung. Es wird über die neue Geschäftsordnung abgestimmt, verschiedene Vertreter für die Gremien werden gewählt, es gibt eine Vorstellung der bisher geleisteten Arbeit und es wird das Aufgabenpaket für das KiTa-Jahr 2019/2020 besprochen.

Wir wünschen allen Teilnehmern einen erfolgreichen Abend und werden natürlich über die Ergebnisse der 1. Vollversammlung ausführlich berichten.

Abriss und Neubau des städt. Familienzentrum Heidegarten

© Christian Dorn

Bei der Suche nach einem Kindergartenplatz spielt auch oft die Ausstattung und Modernität der KiTa eine große Rolle. Hier wird das städtische Familienzentrum Heidegarten in den nächsten eineinhalb Jahren aufrüsten.

Der sanierungsbedürftige 3-gruppige Altbau des städtischen Familienzentrums Heidegarten wird in den kommenden Wochen abgerissen und durch einen 4-gruppigen Neubau ersetzt. Dieser wird an den 2014 errichteten 2-gruppigen Neubau angeschlossen, der von den Umbaumaßnahmen nicht betroffen sein wird. Auf der Grünfläche am Heidegarten werden Kita-Container aufgestellt und für die Kinder eingerichtet. Aufgrund dessen wird der öffentliche Spielplatz an dieser Stelle dem Kindergarten zugeordnet und nicht für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Der Umzug in die Kita-Container soll Mitte November abgeschlossen sein, damit dann die Abbrucharbeiten beginnen können. Voraussichtlich im Januar beginnt der Bau des 4-gruppigen Neubaus, der im März 2021 vollendet sein soll. Während des Neubaus wird es zu Einschränkungen und Parkverboten kommen. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie auf der Website der Stadt: wuerselen.de/neubau-heidegarten

Informationen für neu gewählte Elternbeiräte

Sie sind in Ihrer KiTa in den Elternbeirat gewählt worden? Dann herzlichen Glückwunsch! Viele Eltern, vor allem diejenigen, die zum ersten Mal gewählt worden sind, fragen sich an dieser Stelle meist: „Und wie geht’s jetzt weiter?“. Prinzipiell ist dies von Kindergarten zu Kindergarten etwas unterschiedlich. Es gibt KiTa´s deren Elternbeiräte sich 2 Mal im Jahr treffen und dann wieder welche, die eng mit der Leitung zusammenarbeiten und alle 6-8 Wochen gemeinsame Sitzungen abhalten. Egal zu welcher Gruppe Ihr Kindergarten gehört, möchten wir Ihnen hier einen Überblick davon geben, was es bedeutet im Elternbeirat zu sein, welche Mitwirkungsmöglichkeiten Sie haben und wie Sie an relevante Informationen kommen. All diese Infos erhalten Sie aus der Broschüre „Handbuch für Elternbeiräte“, herausgegeben vom Landeselternbeirat. Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern ein wundervolles und spannendes KiTa-Jahr 2019/20 und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit im Zuge des JAEB.

Datenschutz: Messengerdienste

©Pexels

Der Einsatz von Messenger-Diensten, wie WhatsApp, Threema, SIMSme, Telegram u.ä. sind bei der heutigen Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Auch unter Eltern selbst oder im Elternbeirat werden diese eingesetzt. Doch gerade hier gibt es große Datenschutzunterschiede. Grundsätzlich lässt sich jedoch bereits vorab sagen: Alle genutzten Messenger-Dienste sollten nur für Terminabsprachen und zur kurzen Abstimmung genutzt werden. Große Themen und Probleme, vor allem im Zusammenhang mit der Nennung von personenbezogenen Daten, wie Namen von anderen Eltern/Kindern aus der Kita oder Bildern, sollten auf anderem Wege diskutiert werden.

WhatsApp

Der wohl am häufigsten genutzte Messenger-Dienst ist aus Sicht des Datenschutzes sehr fragwürdig. WhatsApp gehört zu Facebook und in den Nutzungsbedingungen räumt sich das Unternehmen, das Recht ein die Account-Informationen seiner Nutzer zur Vermarktung der Dienste zu nutzen. Da hierbei auch die Telefonnummern aus dem Adressbuch des Nutzers gemeint ist, kommt Facebook so an Daten von Personen, die seinen Dienst gar nicht nutzen. Alle Daten, die über den Dienst gesendet werden, werden auf ausländischen Servern gespeichert, so dass der Europäische Datenschutz hier nicht greift. Was dort mit den Daten passiert und wer Zugriff darauf hat, kann von hier oft nicht nachverfolgt werden. Deshalb rät z.B. die AG Datenschutz des LEB (Landeselternbeirat) von der Nutzung von WhatsApp ab. Das gleiche gilt für den Facebook-Messenger.

Skype & SnapChat

Skype und SnapChat besitzen keine standardmäßig aktivierte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Weshalb auch diese Programme eher nicht für die Arbeit des Elternbeirats oder innerhalb der KiTa genutzt werden sollten.

Hoccer & Threema

Beide Programme sind grundsätzlich anonym nutzbar. Es müssen also keine personenbezogenen Daten angegeben werden. Bei Hoccer findet ein automatischer Abgleich der Kontakte mit dem Adressbuch nicht statt, so dass auch hier keine personenbezogenen Daten übermittelt werden. Bei der „In der Nähe“-Funktion von Hoccer sollte darauf geachtet werden, dass Nachrichten und Fotos an alle Personen gesendet werden, die sich in der Umgebung aufhalten und in der Gruppe sind. Kommen also neue Gruppenmitglieder hinzu, erhalten diese die Daten ebenfalls. Außerdem wird dabei der ungefähre Standort übermittelt.

Threema speichert die Telefonnummer und E-Mailadresse des Nutzers nur auf Wunsch. Es findet eine Kontaktsynchronisation statt, allerdings werden die Daten aus dem Adressbuch nicht dauerhaft gespeichert.

Eine Nutzung dieser Messenger-Dienste empfiehlt die AG-Datenschutz des LEB, da sie nach aktuellem Stand als Datenschutzkonform und sicher gelten.

SIMSme, Wire, Signal und Telegram

Diese Messengerdienste lassen sich nur unter der Registrierung von persönlichen Daten nutzen. Bei SIMSme muss ein Zugriff auf gespeicherte Kontakte erlaubt werden, damit die bestehenden Nutzer, den neuen SIMSme-Nutzer erkennen.

Bei Wire braucht es zwar keinen Zugriff auf die Kontaktdaten des Adressbuchs, aber das Unternehmen behält sich unter bestimmten Voraussetzungen eine Weitergabe der Daten an Dritte offen.

Genauso ist es bei dem Messenger-Dienst Signal. Zudem sitzt das Unternehmen in den USA und bietet keine Datenschutzerklärung auf Deutsch an.

Auch Telegram hat keine deutsche Datenschutzerklärung. Eine End-to-End-Verschlüsselung bietet nur der „Secret“-Chat. Zudem verlangt der Messenger Zugriff auf das Adressbuch. Alle Chatinhalte werden verschlüsselt auf Servern gespeichert, um geräteübergreifend via Cloud zur Verfügung zu stehen.

Für eine einfache Kommunikation von Eltern oder im Elternbeirat können diese Programme schon genutzt werden.

Weitere Infos zu diesem Thema erhalten Sie auch hier: https://www.tagesspiegel.de/themen/digitalisierung-ki/whatsapp-alternativen-nur-threema-besteht-datenschutz-test/9547526.html

Thema demnächst: Facebook und Datenschutz

Bild- und Tonaufnahmen in der KiTa

©Eirena

Fotos machen, ist seit der DSGVO ein großes Thema in öffentlichen Einrichtungen. Ständig liest man von Kindergärten und Schulen, die es Eltern verbieten Fotos auf einem Sommerfest oder bei der Einschulung zu machen. Die Einrichtungen beziehen sich dabei häufig auf den Datenschutz. Doch die DSGVO verbieten nicht generell Fotos zu machen.

Hier muss unterschieden werden, wer die Fotos macht, wozu sie gemacht werden und von wem sie gemacht werden. Doch erst einmal ganz von vorne: Sollten im Zuge von KiTa- Veranstaltungen von den Eltern Fotos, Video- oder Tonaufnahmen gemacht werden, muss sichergestellt werden, dass nur die Kinder abgebildet werden, deren Eltern vorab ihre Einwilligung hierfür gegeben haben. Da Eltern dies im Zweifel von anderen Eltern/Kindern nicht wissen, ist es erst einmal ratsam nur das eigene Kind zu fotografieren. Wenn andere Kinder auf den Fotos sind, ist es ratsam, die Eltern dieser Kinder vorab um Erlaubnis zu fragen.

Handelt es sich um eine öffentliche oder halböffentliche Veranstaltung (was die meisten Sommerfeste sind, da dort nicht nur Eltern und Kinder aus der KiTa sind, sondern auch Externe eingeladen sind bzw. die Tür an diesem Tag jedem offen steht) sind Fotos zulässig. Doch auch hier empfiehlt es sich, die oberen Regeln zu befolgen. Wenn Fotos von Gruppen gemacht werden, in dem einzelne Kinder nicht im Fokus stehen oder die meisten Personen von hinten abgebildet werden, dann muss keine vorherige Einwilligung eingeholt werden.

Sollten Erzieher, externe Fotografen oder Eltern im Zuge des Elternbeirats Fotos von den Kindern auf den Veranstaltungen machen, sollten dafür keine privaten Handys/Kameras genutzt werden, sondern auf die Geräte innerhalb der Kita zurückgegriffen werden. Sollten doch eigene Geräte genutzt werden, muss sichergestellt sein, dass die Aufnahmen nicht in einer externen Cloud gespeichert werden oder durch Handy-Apps darauf zugegriffen wird. Sollten die Aufnahmen auf einem privaten Computer gespeichert werden, sollte der PC Passwortgeschützt sein. Ganz sicher ist es, die Daten anschließend auf einem externen USB-Stick oder einer externen Festplatte zu speichern. So können die Aufnahmen auch bei einem Diebstahl des PCs nicht in fremde Hände geraten.

Mehr zum Thema erfahren Sie auch in der Broschüre der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/informationsmaterialien/2018-BlnBDI_Flyer_Datenschutz_Inhalt_Web.pdf

Thema demnächst: Datenschutz und Messengerdienste

Datenschutz in der KiTa

© Pexels

Seit der neuen DSGVO im Mai 2018 hat sich zum Thema Datenschutz auch in den KiTa‘ s einiges verändert. Die Fragen, ob Bilder an den Wänden hängen, Kindernamen an den Kleiderhaken stehen oder Fotos auf Festen gemacht werden dürfen, ist in den KiTa‘ s seitdem ständiges Thema. Wir möchten das Thema deshalb ebenfalls aufgreifen und Ihnen einige Infos dazu geben. Da dieses Thema jedoch sehr komplex ist, werden wir dies in mehreren Beiträgen machen, da es sonst zu unübersichtlich wird.

Wir beginnen mit der Frage: Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Rückschlüsse auf eine natürliche Person zu lassen, also z.B. Namen, Adresse, Geburtsdaten, eMailadresse, Telefonnummer, auch Bild- und Tonaufnahmen. Um solche Daten zu erheben, zu speichern oder zu verarbeiten sollte immer vorher eine Einwilligung der jeweiligen Person eingeholt werden. Wichtig ist, dass diese Einwilligung freiwillig gegeben wird. Mitglieder, die diese Einwilligung nicht abgeben, dürfen dabei keine Nachteile haben. Zudem dürfen Einwilligungen jederzeit zurückgezogen werden.

Im Kindergarten sind natürlich die Eltern, diejenigen, die die Einwilligung für ihr Kind erteilen. Sinnvollerweise sollte gleich beim Unterzeichnen des Vertrags mit der KiTa auch die Einwilligung der Eltern zum Speichern/Verwenden der personenbezogenen Daten eingeholt werden. Im Gesetzt steht ausdrücklich, dass keinerlei Nachteile entstehen dürfen, wenn eine Einwilligung nicht erteilt wird. Das bedeutet also, dass z.B. der Betreuungsvertrag nicht so formuliert sein darf, dass eine positive Einwilligung zum Datenspeichern oder verwenden Voraussetzung für die Aufnahme des Kindes in der KiTa ist. Außerdem dürfen Kinder nicht von Veranstaltungen ausgeschlossen werden, nur weil keine Fotos von ihnen gemacht werden dürfen.

Sollte dies in KiTa´s doch der Fall sein, können Eltern dagegen Beschwerde einlegen.

Übrigens, wer mehr zum Thema erfahren will, sollte sich die Folgen der KiTa-Rechtler auf Youtube anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=fNQGF_IPpTc

Thema demnächst: Bild- und Tonaufnahmen, was ist zu beachten?

Bundeselternkongress – morgen!

Einladung zum Bundeselterkongress

Nicht vergessen: Morgen findet der 2. Bundeselternkongress unter dem Motto „Damit die Zukunft nicht nur in den Sternen steht!“ in Köln statt. Es werden Podiumsdiskussionen, Fachvorträgen und Workshops zu den unterschiedlichsten Themen wie Ernährung im Kindergarten, Gesundheit, Prävention, Bilingualismus, Datenschutz, Kinderrechte uvm. angeboten. Zudem werden hochkarätige Personen aus der Politik sowie verschiedene Fachexperten, Mitglieder verschiedener Organisationen und Institutionen erwartet. Der Kongress ist für Eltern von Kita- und Tagespflegekindern sowie Interessierte und für alle Gäste kostenlos.

Also alle, die morgen noch nichts vor haben, sind herzlich eingeladen zum 2. Bundeselternkongress!

Mehr unter https://www.lebnrw.de/bundeselternkongress-2019/