Datenschutz: Messengerdienste

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Der Einsatz von Messenger-Diensten, wie WhatsApp, Threema, SIMSme, Telegram u.ä. sind bei der heutigen Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Auch unter Eltern selbst oder im Elternbeirat werden diese eingesetzt. Doch gerade hier gibt es große Datenschutzunterschiede. Grundsätzlich lässt sich jedoch bereits vorab sagen: Alle genutzten Messenger-Dienste sollten nur für Terminabsprachen und zur kurzen Abstimmung genutzt werden. Große Themen und Probleme, vor allem im Zusammenhang mit der Nennung von personenbezogenen Daten, wie Namen von anderen Eltern/Kindern aus der Kita oder Bildern, sollten auf anderem Wege diskutiert werden.

WhatsApp

Der wohl am häufigsten genutzte Messenger-Dienst ist aus Sicht des Datenschutzes sehr fragwürdig. WhatsApp gehört zu Facebook und in den Nutzungsbedingungen räumt sich das Unternehmen, das Recht ein die Account-Informationen seiner Nutzer zur Vermarktung der Dienste zu nutzen. Da hierbei auch die Telefonnummern aus dem Adressbuch des Nutzers gemeint ist, kommt Facebook so an Daten von Personen, die seinen Dienst gar nicht nutzen. Alle Daten, die über den Dienst gesendet werden, werden auf ausländischen Servern gespeichert, so dass der Europäische Datenschutz hier nicht greift. Was dort mit den Daten passiert und wer Zugriff darauf hat, kann von hier oft nicht nachverfolgt werden. Deshalb rät z.B. die AG Datenschutz des LEB (Landeselternbeirat) von der Nutzung von WhatsApp ab. Das gleiche gilt für den Facebook-Messenger.

Skype & SnapChat

Skype und SnapChat besitzen keine standardmäßig aktivierte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Weshalb auch diese Programme eher nicht für die Arbeit des Elternbeirats oder innerhalb der KiTa genutzt werden sollten.

Hoccer & Threema

Beide Programme sind grundsätzlich anonym nutzbar. Es müssen also keine personenbezogenen Daten angegeben werden. Bei Hoccer findet ein automatischer Abgleich der Kontakte mit dem Adressbuch nicht statt, so dass auch hier keine personenbezogenen Daten übermittelt werden. Bei der „In der Nähe“-Funktion von Hoccer sollte darauf geachtet werden, dass Nachrichten und Fotos an alle Personen gesendet werden, die sich in der Umgebung aufhalten und in der Gruppe sind. Kommen also neue Gruppenmitglieder hinzu, erhalten diese die Daten ebenfalls. Außerdem wird dabei der ungefähre Standort übermittelt.

Threema speichert die Telefonnummer und E-Mailadresse des Nutzers nur auf Wunsch. Es findet eine Kontaktsynchronisation statt, allerdings werden die Daten aus dem Adressbuch nicht dauerhaft gespeichert.

Eine Nutzung dieser Messenger-Dienste empfiehlt die AG-Datenschutz des LEB, da sie nach aktuellem Stand als Datenschutzkonform und sicher gelten.

SIMSme, Wire, Signal und Telegram

Diese Messengerdienste lassen sich nur unter der Registrierung von persönlichen Daten nutzen. Bei SIMSme muss ein Zugriff auf gespeicherte Kontakte erlaubt werden, damit die bestehenden Nutzer, den neuen SIMSme-Nutzer erkennen.

Bei Wire braucht es zwar keinen Zugriff auf die Kontaktdaten des Adressbuchs, aber das Unternehmen behält sich unter bestimmten Voraussetzungen eine Weitergabe der Daten an Dritte offen.

Genauso ist es bei dem Messenger-Dienst Signal. Zudem sitzt das Unternehmen in den USA und bietet keine Datenschutzerklärung auf Deutsch an.

Auch Telegram hat keine deutsche Datenschutzerklärung. Eine End-to-End-Verschlüsselung bietet nur der „Secret“-Chat. Zudem verlangt der Messenger Zugriff auf das Adressbuch. Alle Chatinhalte werden verschlüsselt auf Servern gespeichert, um geräteübergreifend via Cloud zur Verfügung zu stehen.

Für eine einfache Kommunikation von Eltern oder im Elternbeirat können diese Programme schon genutzt werden.

Weitere Infos zu diesem Thema erhalten Sie auch hier: https://www.tagesspiegel.de/themen/digitalisierung-ki/whatsapp-alternativen-nur-threema-besteht-datenschutz-test/9547526.html

Thema demnächst: Facebook und Datenschutz