Sitzung JAEB 08.02.2021- erweiterter Vorstand gewählt

Nach anfänglich technischen Hürden, konnten wir heute erfolgreich eine JAEB-Sitzung in digitaler Form abhalten.

Im Rahmen dessen wurden zusätzlich zu den beiden Vorsitzenden des JAEB, Ramona Offermanns (1. Vorsitzende) und Bianca Klering (2. Vorsitzende) weitere fünf MItglieder in den geschäftsführenden Vorstand gewählt.

Wir gratulieren herzlich Sandra Both, Jenny Eghuizen, Romina Marchezzolo, Ina Rade und Ina Schnabel zur Wahl.

Ferner bildeten wir Arbeitsgruppen zu den Themen Kita-Fahrplan, Grundschul-Fahrplan und Social-Media. Wer also Anregungen oder Tipss hat bzw. gerne mitmachen möchte, kann sich gerne unter unserem Kontaktformular bei uns melden.

 

Kinderkrankengeld – Wie funktioniert das?

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Eltern, die während der geltenden Corona-Einschränkungen ihr Kinder zu Hause betreuen, zu unterstützen.

Das sogenannte Kinderkrankengeld wurde erweitert (von 10 auf 20 Tage pro Elternteil und Kind bzw. von 20 auf 40 Tage bei Alleinerziehenden), so dass nun entsprechende Leistungen auch bei Ausfall der Kinderbetreuung für gesunde Kinder beantragt werden können. Es gilt rückwirkend ab dem 05.01.2021.

Einige Krankenkassen haben mit den Auszahlungen bereits begonnen.

Wie das ganze funktioniert, wer antragsberechtigt ist und welche Bescheinigung von wem benötigt werden, erklärt Familienministerin Giffey hier.

Zusätzlich gibt es einen weiteren erläuternden Brief des NRW-Famlienministeriums zum Kinderkrankengeld vom 21.01.2021.

Die Musterbescheinigung des Bundesfamlienministeriums zum Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld können Sie hier herunterladen.

Viel Erfolg und bleiben Sie gesund!

Aktuelle Informationen für Eltern: Eingeschränkter Pandemiebetrieb bis 31.01.2021

Bild von J_Garbay auf pixabay

Infolge andauernd hoher Fallzahlen bei Neuinfektionen und Todesfällen in Bezug auf COVID-19 haben die Bundes- wie auch die Länderregierungen beschlossen, die gesellschaftlichen Kontakte weiter zu reduzieren. Danach gelten ab dem 11.01.2021 in NRW für die Kinderbetreuung in Kitas und Kindertagespflege folgende Beschlüsse:

Kindertageseinrichtungen:

  • Der dringende Appell an die Eltern bleibt aufrecht erhalten, ihre Kinder, wann immer es möglich ist, selbst zu betreuen, damit Kontakte vermieden werden.
  • Die Kindertageseinrichtungen bleiben grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich. Die Einforderung von Arbeitergeberbescheinigungen durch die Einrichtung/den Träger als Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unzulässig.
  • Aspekte des Kindeswohles sind besonders zu berücksichtigen, d.h. konkret, dass die Kindertagesbetreuungsangebote Familien auch individuell ansprechen und einladen sollen, wenn sie aus ihrer fachlichen Sicht die Betreuung des Kindes für unverzichtbar halten.
  • Kinder, die aus Gründen des Kinderschutzes betreut werden, sowie Kinder, die aus besonderen Härten betreut werden müssen, sind zu betreuen. In diesen Fällen ist der Betreuungsumfang von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person in Abstimmung mit der Leitung der Kindertageseinrichtung festzulegen.
  • Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.
  • Es sind landesweit Gruppentrennungen umzusetzen, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten, eine feste Zusammensetzung (immer dieselben Kinder) und in der Regel ein fester Personalstamm. Die verschiedenen Gruppen sollen keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben. Das gilt für den gesamten pädagogi- schen Alltag, die Bring- und Abholsituation, in der Randzeitenbetreuung, für die Nutzung der Räume, bei den Schlafzeiten und Verpflegungssituationen. Die maximale Größe der einzelnen Gruppen entspricht den jeweiligen maximalen Gruppengrößen nach der Anlage zu § 33 KiBiz. Geschwisterkinder sollen in der Regel in einer Gruppe betreut werden. (Teil-)Offene Konzepte dürfen nicht um- gesetzt werden.
  • Um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreu- ungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen wer den kann, sind auch höhere Betreuungsumfänge möglich. Über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet die Einrichtung bzw. der Träger.
  • Es gelten die Personalstandards des KiBiz in Verbindung mit der Personalver- ordnung.

Kindertagespflege:

  • Der dringende Appell an die Eltern bleibt aufrecht erhalten, ihre Kinder, wann immer es möglich ist, selbst zu betreuen, damit Kontakte vermieden werden.
  • Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.
  • In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im zeit- lichen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehal- ten werden.Dieser eingeschränkte Pandemiebetrieb gilt zunächst für die Dauer des Lockdowns bis zum 31.01.2021.

Die hier wiedergegebenen Vorgaben sind der offiziellen Informationen für Eltern, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zum eingeschränkten Pandemiebetrieb vom 07.01.2021 zu entnehmen, welches ihr hier findet sowie dem Ministerschreiben an alle Eltern zum eingeschränkten Pandemiebetrieb ab 11.01.2021, welches ihr hier nachlesen könnt.

Den Link zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab 11.01.2021) gibt es hier.

Handelt vernünftig und bleibt gesund!

Neujahrsgrüße

2020 war ein Jahr voller Turbulenzen, Krisen, Neuerungen – und Zusammenhalt. Die Corona-Pandemie kam plötzlich und hat das Leben aller auf den Kopf gestellt. Umso besser, dass das Jahr nun vorbei ist, auch wenn 2021 weiterhin unsicher startet. Doch der Schlussstrich mit Neujahr macht Hoffnung auf Neues und auf erneute Normalität. Der JAEB Würselen wünscht allen Würselener Eltern und Kindern von ganzem Herzen viel Gesundheit und Glück sowie zurückkehrende Normalität für die Zukunft!

Lockdown in NRW ab 14.12.2020

Lockdown für Kitas startet am 14.12.2020 und gilt bis 10.01.2021

Was bedeutet das für KiTa-Kinder und ihre Eltern in NRW?

Am 11.12.2020 gaben NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und sein Vize Dr. Joachim Stamp (NRW- Familienminister) in einer Pressekonferenz bekannt, dass aufgrund der hohen Corona-Infektions- und Todeszahlen ein erneuer Lockdown unerlässlich sei, der in NRW am 14.12.2020 beginnt.

Ziel der Maßnahme sei es, die Infektionszahlen „jetzt sehr schnell zu senken“, sagte Laschet. Dazu sei eine drastische Reduzierung der Kontakte erforderlich.

Anders als beim ersten großen Lockdown im Frühjahr, sollen Kita-Schließungen – wenn möglich – verhindert werden. Es gilt vorerst kein generelles Betretungsverbot. Vielmehr richtet sich die Landesregierung mit einem Appell an alle Eltern, das Betreuungsangebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig sei.

Konkret gelten für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 daher folgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung:

  • Die geplanten Schließzeiten (Ferien) werden umgesetzt.
  • Die Angebote der Kindertagesbetreuung werden darüber hinaus nicht geschlossen, d.h. es wird kein Betretungsverbot (wie im Frühjahr) ausgesprochen.
  • Die Betreuungsgarantie gilt: Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot.
  • Wenn Eltern Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen Sie diese. Das gilt ausdrücklich auch für private Gründe. Kein Kind soll durch diesen Lockdown Schaden nehmen. Suchen Sie den vertrauensvollen Kontakt zu Ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson.
  • Der Betrieb soll vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 aber auf ein Minimum reduziert werden.
  • Es geht daher der dringende Appell an alle Eltern, dieses Angebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Die Weihnachtszeit und die Zeit zwischen den Jahren sind für viele Familien ohnehin arbeitsfreie Tage. Wir bitten alle Eltern: Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und bringen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Ihr Kind nicht in die Betreuung!

Zusätzlich zu der dringenden Bitte, solidarisch zu handeln und das Betreuungsangebot nur zu nutzen, sofern es unbedingt erforderlich ist, also Home-Office zu nutzen, wo immer möglich, stellte Laschet klar, dass die bisherigen Kontaktbeschränkungen weiter gelten (auch über Weihnachten). Das bedeutet, das Kontakte von maximal zwei Hausständen mit insgesamt maximal 5 Personen stattfinden dürfen (wobei Kinder unter 14 Jahren nicht gezählt werden).

Ab dem 16.12.2020 werden zusätzlich – so der Konsens der Telefonkonferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am heutigen Tag – alle Geschäfte des Einzelhandels geschlossen, die nicht der Deckung des täglichen Lebensbedarfs dienen.

Auf diese Weise erhofft man sich, durch eine Art Vorquarantäne vor dem Weihnachtsfest sowie deutliche Maßnahmen unmittelbar danach, die Fallzahlen zu senken und die Kapazitäten der Intensivstationen nicht zu überlasten, wie der akuelle Trend es befürchten lässt.

Das Ministeriumschreiben an die Eltern gibt es hier:  https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-11_ministerschreiben_eltern.pdf

Die offizielle Information des Ministeriums finden Sie hier:  https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-11_ministerschreiben_an_beschaeftigte.pdf

Wir hoffen, dass alle Würselner Kinder und ihre Eltern gesund durch diese Zeit kommen, zusammenhalten und sich solidarisch zeigen, damit wir in 2021 wieder andere Zeiten erleben können. Bleiben Sie gesund!

Neues KiBiz in Kraft

Ab dem 01.08.2020 ist das neue KiBiz, also das Kinderbildungsgesetz in NRW, in Kraft getreten, welches die Elternmitwirkung verbindlich regelt.

Der Landeselternbeirat hat sich klar zum neuen KiBiz geäußert, und zwar wie folgt:

„Das Fazit des Landeselternbeirates der Kindertageseinrichtungen NRW zur zweiten Lesung des Kinderbildungsgesetzes ist ernüchternd: Für die Kinder und ihre Familien in NRW wird sich wenig verbessern – vielleicht sogar verschlechtern. Kaum spürbare Qualitätsverbesserungen bei der Betreuung, erhöhte Elternbeiträge in finanzschwachen Kommunen und wenig Aussicht auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot, prognostiziert der LEB. Für verfassungsrechtlich mindestens fragwürdig, schätzt der LEB die Tatsache ein, dass weiterhin kein elterliches Mitbestimmungsrecht vorgesehen ist.“

Die komplette Stellungnahme des LEB finden Sie hier: LEB zum KiBiz

Wer alle Infos zum neuen KiBiz lesen möchten, findet diese auf der Seite des Ministeriums https://www.mkffi.nrw/kinderbildungsgesetz

Oder hier in der PDF-Version zum Download:https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/neues_kibiz_ab_01.08.2020.pdf

Endlich da: Der 1. Grundschulfahrplan der Stadt Würselen!

Genauso wichtig wie die Wahl der richtigen Kita, ist für Eltern auch die Wahl der Grundschule. Eltern fragen sich hier oft: Was gibt es überhaupt für Grundschulen? Wie unterscheiden diese sich? Wie läuft das Anmeldeverfahren ab? Und wir betreue ich mein Kind nach der Schule?

Der JAEB Würselen hat diese Fragen im 1. Würselener Grundschulfahrplan zu erläutern und Abläufe zu erklären, um den Eltern hier etwas Sicherheit bei der Wahl der Grundschule zu geben. Die Daten in dem Fahrplan sind ausführlich und sorgfältig recherchiert. Nichtsdestotrotz kann es auch bei uns mal zu Fehlern oder zu Änderungen während eines Schuljahrs kommen. Gerade jetzt mit Corona ist alles etwas anders. Hier können Sie den Grundschulfahrplan herunter laden.

Bitte beachten Sie: Dieser Fahrplan ersetzt keinen Besuch in der Schule. Um die Abläufe der Anmeldung jetzt zu Zeiten von Corona zu klären, melden Sie sich bitte bei den Schulen selbst.

Was ist der JAEB?

Mit dem neuen Kita-Jahr starten auch wieder die Wahlen zum Elternbeirat und anschließend zum Jugendamtselternbeirat und Landeselternbeirat. Jeder, der sich dafür interessiert in den Elternbeirat gewählt zu werden oder bereits gewählt wurden, kann sich im Handbuch für Elternbeiräte Infos holen, was die Rechten und Pflichten im Elternbeirat sind. Dieses Handbuch können Sie hier herunterladen.

Die Aufgaben im Elternbeirat kann man sich oft noch gut vorstellen. Etwas abstrakter wird es dann beim Jugendamtselternbeirat. Damit Sie auch hier eine Übersicht erhalten, haben wir ein Plakat erstellt, welches die Aufgaben des JAEB kurz und knapp erklärt. Dieses finden Sie hier: Was ist der JAEB?

Einige Antworten finden Sie natürlich auch auf unserer Website. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns unter wuerselen@jaeb.nrw

Wir helfen Ihnen gerne weiter.