Stellungnahme des Landes-Eltern-Beirats NRW

Das seit dem 16. März 2020 geltende Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen
hat einschneidende Auswirkungen auf das Familienleben. In Nordrhein-Westfalen nehmen über 700.000 Kinder einen Betreuungsplatz in Anspruch. Über das Angebot
der Notbetreuung werden derzeit landesweit etwa 4,4% der Kinder aus der Kindertagespflege und etwa 2,3% der Kinder aus den Kindertageseinrichtungen versorgt. Demnach werden aktuell circa 690.000 Kinder zu Hause vorrangig von ihren Eltern betreut.

Der Landeselternbeirat NRW fordert deshalb dringend eine Klärung, wann und zu welchen Bedingungen eine regelmäßige Kinderbetreuung wieder stattfinden kann.

Alle Forderungen des LEB an die Politik finden Sie hier.

Informationen des Ministeriums NRW zur Betreuungssituation

©Carola68 auf Pixabay

Liebe Eltern, das Ministerium für Kindern, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW hat neue Infos zu der aktuellen Öffnung des Betreuungsangebots für Alleinerziehende, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich im Rahmen einer
Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, veröffentlicht sowie wichtige FAQs für alle Eltern.

Bitte beachten Sie: Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots sind der schriftliche Nachweis des Arbeitgebers zu Umfang und Lage der Arbeitszeiten oder bei Abschlussprüfungen der schriftliche Nachweis der Schule oder Hochschule sowie eine Eigenerklärung der Alleinerziehenden, dass die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Die dazugehörigen Bescheinigungen möchten wir Ihnen hiermit ebenfalls zur Verfügung stellen.

Interessant bei den FAQs ist vielleicht auch die Info, welche Möglichkeiten Eltern haben einen Verdienstausfall gelten zu machen, wenn die Kinderbetreuung nicht in einer Kindertagestätte erfolgen kann.

Sollten Sie hierzu individuelle Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der Stadt Würselen.

Hier finden Sie folgende Unterlagen:

Corona Betreuungsverordnung ab 27.04.2020

Offizielle Information Land NRW Öffnung Alleinerziehende

Neue und aktualisierte FAQ des Ministeriums

Bescheinigung Alleinerziehende Schule-Hochschule

Bescheinigung erwerbstätige Alleinerziehende

Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit

Infos für Eltern

©Queven

Ab dem 04.05.2020 sollen die Schulen für ältere Kinder schrittweise wieder öffnen. KiTas und Grundschulen bleiben bis auf unbestimmte Zeit geschlossen, die Notversorgung ausgenommen. Für Eltern kleiner Kinder bleibt die Lage also weiterhin angespannt und unsicher. Die Frage, wie das Kind in den nächsten Wochen betreut werden kann, wenn der Resturlaub aufgebraucht ist, Großeltern nicht zur Verfügung stehen und Homeoffice vielleicht nicht möglich ist, beschäftigen vermutlich gerade alle Eltern. Hinzu kommen eventuell existenzielle Sorgen, da vielleicht der eigene Job bedroht ist, die Raten für das Haus nicht mehr bezahlt werden können oder Familienmitglieder erkrankt sind.

Wir haben Ihnen einige Links zusammen gestellt, unter denen Sie sich verschiedene Infos holen können, die in dieser schwierigen Zeit wichtig sein könnten:

Wir wünschen Ihnen weiterhin gutes Durchhalten!