Lockdown in NRW ab 14.12.2020

Lockdown für Kitas startet am 14.12.2020 und gilt bis 10.01.2021

Was bedeutet das für KiTa-Kinder und ihre Eltern in NRW?

Am 11.12.2020 gaben NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und sein Vize Dr. Joachim Stamp (NRW- Familienminister) in einer Pressekonferenz bekannt, dass aufgrund der hohen Corona-Infektions- und Todeszahlen ein erneuer Lockdown unerlässlich sei, der in NRW am 14.12.2020 beginnt.

Ziel der Maßnahme sei es, die Infektionszahlen „jetzt sehr schnell zu senken“, sagte Laschet. Dazu sei eine drastische Reduzierung der Kontakte erforderlich.

Anders als beim ersten großen Lockdown im Frühjahr, sollen Kita-Schließungen – wenn möglich – verhindert werden. Es gilt vorerst kein generelles Betretungsverbot. Vielmehr richtet sich die Landesregierung mit einem Appell an alle Eltern, das Betreuungsangebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig sei.

Konkret gelten für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 daher folgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung:

  • Die geplanten Schließzeiten (Ferien) werden umgesetzt.
  • Die Angebote der Kindertagesbetreuung werden darüber hinaus nicht geschlossen, d.h. es wird kein Betretungsverbot (wie im Frühjahr) ausgesprochen.
  • Die Betreuungsgarantie gilt: Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot.
  • Wenn Eltern Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen Sie diese. Das gilt ausdrücklich auch für private Gründe. Kein Kind soll durch diesen Lockdown Schaden nehmen. Suchen Sie den vertrauensvollen Kontakt zu Ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson.
  • Der Betrieb soll vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 aber auf ein Minimum reduziert werden.
  • Es geht daher der dringende Appell an alle Eltern, dieses Angebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Die Weihnachtszeit und die Zeit zwischen den Jahren sind für viele Familien ohnehin arbeitsfreie Tage. Wir bitten alle Eltern: Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und bringen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Ihr Kind nicht in die Betreuung!

Zusätzlich zu der dringenden Bitte, solidarisch zu handeln und das Betreuungsangebot nur zu nutzen, sofern es unbedingt erforderlich ist, also Home-Office zu nutzen, wo immer möglich, stellte Laschet klar, dass die bisherigen Kontaktbeschränkungen weiter gelten (auch über Weihnachten). Das bedeutet, das Kontakte von maximal zwei Hausständen mit insgesamt maximal 5 Personen stattfinden dürfen (wobei Kinder unter 14 Jahren nicht gezählt werden).

Ab dem 16.12.2020 werden zusätzlich – so der Konsens der Telefonkonferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am heutigen Tag – alle Geschäfte des Einzelhandels geschlossen, die nicht der Deckung des täglichen Lebensbedarfs dienen.

Auf diese Weise erhofft man sich, durch eine Art Vorquarantäne vor dem Weihnachtsfest sowie deutliche Maßnahmen unmittelbar danach, die Fallzahlen zu senken und die Kapazitäten der Intensivstationen nicht zu überlasten, wie der akuelle Trend es befürchten lässt.

Das Ministeriumschreiben an die Eltern gibt es hier:  https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-11_ministerschreiben_eltern.pdf

Die offizielle Information des Ministeriums finden Sie hier:  https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-11_ministerschreiben_an_beschaeftigte.pdf

Wir hoffen, dass alle Würselner Kinder und ihre Eltern gesund durch diese Zeit kommen, zusammenhalten und sich solidarisch zeigen, damit wir in 2021 wieder andere Zeiten erleben können. Bleiben Sie gesund!