Fotos machen, ist seit der DSGVO ein großes Thema in öffentlichen Einrichtungen. Ständig liest man von Kindergärten und Schulen, die es Eltern verbieten Fotos auf einem Sommerfest oder bei der Einschulung zu machen. Die Einrichtungen beziehen sich dabei häufig auf den Datenschutz. Doch die DSGVO verbieten nicht generell Fotos zu machen.
Hier muss unterschieden werden, wer die Fotos macht, wozu sie gemacht werden und von wem sie gemacht werden. Doch erst einmal ganz von vorne: Sollten im Zuge von KiTa- Veranstaltungen von den Eltern Fotos, Video- oder Tonaufnahmen gemacht werden, muss sichergestellt werden, dass nur die Kinder abgebildet werden, deren Eltern vorab ihre Einwilligung hierfür gegeben haben. Da Eltern dies im Zweifel von anderen Eltern/Kindern nicht wissen, ist es erst einmal ratsam nur das eigene Kind zu fotografieren. Wenn andere Kinder auf den Fotos sind, ist es ratsam, die Eltern dieser Kinder vorab um Erlaubnis zu fragen.
Handelt es sich um eine öffentliche oder halböffentliche Veranstaltung (was die meisten Sommerfeste sind, da dort nicht nur Eltern und Kinder aus der KiTa sind, sondern auch Externe eingeladen sind bzw. die Tür an diesem Tag jedem offen steht) sind Fotos zulässig. Doch auch hier empfiehlt es sich, die oberen Regeln zu befolgen. Wenn Fotos von Gruppen gemacht werden, in dem einzelne Kinder nicht im Fokus stehen oder die meisten Personen von hinten abgebildet werden, dann muss keine vorherige Einwilligung eingeholt werden.
Sollten Erzieher, externe Fotografen oder Eltern im Zuge des Elternbeirats Fotos von den Kindern auf den Veranstaltungen machen, sollten dafür keine privaten Handys/Kameras genutzt werden, sondern auf die Geräte innerhalb der Kita zurückgegriffen werden. Sollten doch eigene Geräte genutzt werden, muss sichergestellt sein, dass die Aufnahmen nicht in einer externen Cloud gespeichert werden oder durch Handy-Apps darauf zugegriffen wird. Sollten die Aufnahmen auf einem privaten Computer gespeichert werden, sollte der PC Passwortgeschützt sein. Ganz sicher ist es, die Daten anschließend auf einem externen USB-Stick oder einer externen Festplatte zu speichern. So können die Aufnahmen auch bei einem Diebstahl des PCs nicht in fremde Hände geraten.
Mehr zum Thema erfahren Sie auch in der Broschüre der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/informationsmaterialien/2018-BlnBDI_Flyer_Datenschutz_Inhalt_Web.pdf
Thema demnächst: Datenschutz und Messengerdienste