Bild- und Tonaufnahmen in der KiTa

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Fotos machen, ist seit der DSGVO ein großes Thema in öffentlichen Einrichtungen. Ständig liest man von Kindergärten und Schulen, die es Eltern verbieten Fotos auf einem Sommerfest oder bei der Einschulung zu machen. Die Einrichtungen beziehen sich dabei häufig auf den Datenschutz. Doch die DSGVO verbieten nicht generell Fotos zu machen.

Hier muss unterschieden werden, wer die Fotos macht, wozu sie gemacht werden und von wem sie gemacht werden. Doch erst einmal ganz von vorne: Sollten im Zuge von KiTa- Veranstaltungen von den Eltern Fotos, Video- oder Tonaufnahmen gemacht werden, muss sichergestellt werden, dass nur die Kinder abgebildet werden, deren Eltern vorab ihre Einwilligung hierfür gegeben haben. Da Eltern dies im Zweifel von anderen Eltern/Kindern nicht wissen, ist es erst einmal ratsam nur das eigene Kind zu fotografieren. Wenn andere Kinder auf den Fotos sind, ist es ratsam, die Eltern dieser Kinder vorab um Erlaubnis zu fragen.

Handelt es sich um eine öffentliche oder halböffentliche Veranstaltung (was die meisten Sommerfeste sind, da dort nicht nur Eltern und Kinder aus der KiTa sind, sondern auch Externe eingeladen sind bzw. die Tür an diesem Tag jedem offen steht) sind Fotos zulässig. Doch auch hier empfiehlt es sich, die oberen Regeln zu befolgen. Wenn Fotos von Gruppen gemacht werden, in dem einzelne Kinder nicht im Fokus stehen oder die meisten Personen von hinten abgebildet werden, dann muss keine vorherige Einwilligung eingeholt werden.

Sollten Erzieher, externe Fotografen oder Eltern im Zuge des Elternbeirats Fotos von den Kindern auf den Veranstaltungen machen, sollten dafür keine privaten Handys/Kameras genutzt werden, sondern auf die Geräte innerhalb der Kita zurückgegriffen werden. Sollten doch eigene Geräte genutzt werden, muss sichergestellt sein, dass die Aufnahmen nicht in einer externen Cloud gespeichert werden oder durch Handy-Apps darauf zugegriffen wird. Sollten die Aufnahmen auf einem privaten Computer gespeichert werden, sollte der PC Passwortgeschützt sein. Ganz sicher ist es, die Daten anschließend auf einem externen USB-Stick oder einer externen Festplatte zu speichern. So können die Aufnahmen auch bei einem Diebstahl des PCs nicht in fremde Hände geraten.

Mehr zum Thema erfahren Sie auch in der Broschüre der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/informationsmaterialien/2018-BlnBDI_Flyer_Datenschutz_Inhalt_Web.pdf

Thema demnächst: Datenschutz und Messengerdienste

Datenschutz in der KiTa

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Seit der neuen DSGVO im Mai 2018 hat sich zum Thema Datenschutz auch in den KiTa‘ s einiges verändert. Die Fragen, ob Bilder an den Wänden hängen, Kindernamen an den Kleiderhaken stehen oder Fotos auf Festen gemacht werden dürfen, ist in den KiTa‘ s seitdem ständiges Thema. Wir möchten das Thema deshalb ebenfalls aufgreifen und Ihnen einige Infos dazu geben. Da dieses Thema jedoch sehr komplex ist, werden wir dies in mehreren Beiträgen machen, da es sonst zu unübersichtlich wird.

Wir beginnen mit der Frage: Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Rückschlüsse auf eine natürliche Person zu lassen, also z.B. Namen, Adresse, Geburtsdaten, eMailadresse, Telefonnummer, auch Bild- und Tonaufnahmen. Um solche Daten zu erheben, zu speichern oder zu verarbeiten sollte immer vorher eine Einwilligung der jeweiligen Person eingeholt werden. Wichtig ist, dass diese Einwilligung freiwillig gegeben wird. Mitglieder, die diese Einwilligung nicht abgeben, dürfen dabei keine Nachteile haben. Zudem dürfen Einwilligungen jederzeit zurückgezogen werden.

Im Kindergarten sind natürlich die Eltern, diejenigen, die die Einwilligung für ihr Kind erteilen. Sinnvollerweise sollte gleich beim Unterzeichnen des Vertrags mit der KiTa auch die Einwilligung der Eltern zum Speichern/Verwenden der personenbezogenen Daten eingeholt werden. Im Gesetzt steht ausdrücklich, dass keinerlei Nachteile entstehen dürfen, wenn eine Einwilligung nicht erteilt wird. Das bedeutet also, dass z.B. der Betreuungsvertrag nicht so formuliert sein darf, dass eine positive Einwilligung zum Datenspeichern oder verwenden Voraussetzung für die Aufnahme des Kindes in der KiTa ist. Außerdem dürfen Kinder nicht von Veranstaltungen ausgeschlossen werden, nur weil keine Fotos von ihnen gemacht werden dürfen.

Sollte dies in KiTa´s doch der Fall sein, können Eltern dagegen Beschwerde einlegen.

Übrigens, wer mehr zum Thema erfahren will, sollte sich die Folgen der KiTa-Rechtler auf Youtube anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=fNQGF_IPpTc

Thema demnächst: Bild- und Tonaufnahmen, was ist zu beachten?

Bundeselternkongress – morgen!

Einladung zum Bundeselterkongress

Nicht vergessen: Morgen findet der 2. Bundeselternkongress unter dem Motto „Damit die Zukunft nicht nur in den Sternen steht!“ in Köln statt. Es werden Podiumsdiskussionen, Fachvorträgen und Workshops zu den unterschiedlichsten Themen wie Ernährung im Kindergarten, Gesundheit, Prävention, Bilingualismus, Datenschutz, Kinderrechte uvm. angeboten. Zudem werden hochkarätige Personen aus der Politik sowie verschiedene Fachexperten, Mitglieder verschiedener Organisationen und Institutionen erwartet. Der Kongress ist für Eltern von Kita- und Tagespflegekindern sowie Interessierte und für alle Gäste kostenlos.

Also alle, die morgen noch nichts vor haben, sind herzlich eingeladen zum 2. Bundeselternkongress!

Mehr unter https://www.lebnrw.de/bundeselternkongress-2019/

Tolle Veranstaltungen rund ums Kind

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Ein Kind großzuziehen ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Dabei stellen sich Eltern immer wieder die Frage: Mach ich alles richtig? Wie kann ich mehr auf mein Kind eingehen oder wie die aktuellen Probleme mit meinem Kind lösen?

Das Herbstprogramm der VHS Nordkreis (für Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen) bietet hier eine Vielzahl von (zum Teil kostenfreien) Kursen an, die dabei helfen, den Umgang mit dem eigenen Kind zu verbessern und den Alltag gelassener zu gestalten, z.B.

  • „Die Spielzeugflut im Kinderzimmer“ verschiedene Termine im Oktober und November 2019
  • „ADHS oder einfach nur lebendig – wo ist der Unterschied?“ verschiedene Termine im November 2019
  • „Erste Hilfe am Kind – ein interaktives Seminar“ verschiedene Termine im September, November 20119 und Januar 2020
  • „Schulvorbereitung im Familienalltag –Ein Kompetenztraining für Kinder von 4 bis 7 Jahren wird vorgestellt“ verschiedene Termine im Oktober 2019
  • „Schulreife“ verschiedene Termine im Januar 2020
  • „Kinder stark machen für das Leben –Grundsätze des Kindermentaltrainings“ verschiedene Termine im Oktober und November 2019
  • „Grenzen setzen und partnerschaftliche Erziehung – (k)ein Widerspruch!“ am 20.11.2019von 19:30 – 21:00 Uhr
  • „Wertschätzend und respektvoll erziehen!“ am 04.11.2019 von 20:00 – 21:30 Uhr
  • „Wie schütze ich (m)ein Kind vor sexuellem Missbrauch?“ verschiedene Termine im Oktober, November und Dezember 2019
  • „Sexuelle Übergriffe im Internet – wie kann ich (m)ein Kind davor schützen?“ verschiedene Termine im September und Oktober 2019
  • „Selbständigkeit bei Kindern fördern – in der Küche alleine kochen/backen mit der ‚Becherküche‘“ am 14.11.2019 von 09:00 – 11:15 Uhr

Mehr Informationen zu den oberen Kursen sowie noch viele weitere Kurse können hier  im Onlineprogramm der VHS nachgelesen werden.

Werden Sie Genußbotschafter!

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Wie entwickelt sich das kindliche Essverhalten und wie können Kinder dabei begleitet werden? Wie gelingt der Einstieg in die praktische Ernährungsbildung auch mit wenig Zeit? Wie können Kochaktivitäten mit Kindern organisiert werden?

Antworten auf diese und viel mehr Fragen bietet die kostenfreie Fortbildung „Ich kann kochen“! In Deutschlands größter Initiative für praktische Ernährungsbildung von Kita- und Grundschulkindern werden pädagogische Fach- und Lehrkräfte zu GenussbotschafterInnen qualifiziert. In der eintägigen Fortbildung lernen Fach- und Lehrkräfte wie Sie zusammen mit den Kindern Lebensmittel mit allen Sinnen erkunden, zubereiten und genießen können.

Weitere Infos sowie die Möglichkeit einer Anmeldung erhalten Sie hier: https://ichkannkochen.de/mitmachen/fuer-paedagoginnen/?utm_campaign=national&utm_medium=ad&utm_source=facebook

Endlich da: Der 1. Würselener KiTa-Fahrplan

Welche KiTa befindet sich in meiner Nähe? Wie hoch sind die Gebühren für das Mittagessen? Wann waren die Öffnungszeiten? Was bietet die KiTa zusätzlich an? Familienzentrum? Inklusion? U2-Plätze?

Das sind alles Themen, mit denen sich die Eltern heutzutage auf der Suche nach einem Betreuungsplatz auseinandersetzen müssen. Da ist es schon manchmal schwierig die Übersicht zu behalten.

Damit die Suche und Auswahl für Sie als Elternteil übersichtlicher und einfacher ist, haben wir vom JAEB den Würselener KiTa-Fahrplan angelegt. Hiermit erhalten Sie eine schnelle Orientierung über alle Kindertagesstätten in Würselen. Der tabellarische Übersichtsplan ermöglicht Ihnen auf einen Blick die Antworten auf die wichtigsten Fragen und der dazugehörige Stadtplan, mit allen markierten Kindertagesstätten, erleichtert Ihnen die Suche nach einer Einrichtung in Ihrer Nähe.

Die im KiTa-Fahrplan befindlichen Daten sind mit den jeweiligen Einrichtungen abgesprochen und sehr genau recherchiert. Nichtsdestotrotz kann es natürlich immer zu Änderungen während eines KiTa-Jahres kommen. Sollten Sie feststellen, dass einige Daten nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprechen, dann freuen wir uns über eine Mitteilung an wuerselen@jaeb.nrw

Hier den KiTa-Fahrplan downloaden: KiTa Fahrplan Würselen_Web_Final