Neues KiBiz in Kraft

Ab dem 01.08.2020 ist das neue KiBiz, also das Kinderbildungsgesetz in NRW, in Kraft getreten, welches die Elternmitwirkung verbindlich regelt.

Der Landeselternbeirat hat sich klar zum neuen KiBiz geäußert, und zwar wie folgt:

„Das Fazit des Landeselternbeirates der Kindertageseinrichtungen NRW zur zweiten Lesung des Kinderbildungsgesetzes ist ernüchternd: Für die Kinder und ihre Familien in NRW wird sich wenig verbessern – vielleicht sogar verschlechtern. Kaum spürbare Qualitätsverbesserungen bei der Betreuung, erhöhte Elternbeiträge in finanzschwachen Kommunen und wenig Aussicht auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot, prognostiziert der LEB. Für verfassungsrechtlich mindestens fragwürdig, schätzt der LEB die Tatsache ein, dass weiterhin kein elterliches Mitbestimmungsrecht vorgesehen ist.“

Die komplette Stellungnahme des LEB finden Sie hier: LEB zum KiBiz

Wer alle Infos zum neuen KiBiz lesen möchten, findet diese auf der Seite des Ministeriums https://www.mkffi.nrw/kinderbildungsgesetz

Oder hier in der PDF-Version zum Download:https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/neues_kibiz_ab_01.08.2020.pdf

Covid-19: Kinder als Infektionsträger und -überträger

©Prawny auf Pixabay

Immer wieder hört man, dass Kinder „Virenschleudern“ sind, die die Abstandsregeln nicht einhalten können und damit in der aktuellen Situation zu einer Gefahr für Ihre Mitmenschen werden. Diese Argumentationslinie wurde immer und immer wieder genannt, um die KiTa- und Schulschließungen zu begründen.

Nach 8 Wochen KiTa-Schließung gibt es immer noch keine ausgereiften Konzepte zur Wiederöffnung für alle Kinder oder umfangreiche Untersuchungen welche Rolle Kindern hier tatsächlich zu fällt.

Umso interessanter ist der folgende Artikel des Ärzteblattes, dass sich umfangreich mit dem Thema beschäftigt hat und weltweite Studien zum Thema Kinder als Virusüberträger und Träger auf das Thema hin untersucht hat.

Hier geht´s zum kompletten Artikel

Im Artikel kommen die Autoren auf folgende Schlussfolgerung:

„Zusammenfassend unterstützt eine zunehmende Anzahl an Studien die Annahme, dass Kinder seltener und milder an SARS CoV-2 erkranken und zudem die Erkrankung auch seltener übertragen. Der Nutzen der Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten ist deshalb kritisch zu hinterfragen (35). Neben der Unterbrechung von Infektionsketten dürfen die teilweise gravierenden sekundären Auswirkungen der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten auf die Gesundheit der Bevölkerung nicht außer Acht gelassen werden.“

Außerdem heißt es:

„Nach derzeitigem Wissen scheinen Kinder in geringerem Ausmaß als Erwachsene an der Übertragung von SARS-CoV-2 beteiligt zu sein. Deshalb tragen die flächendeckenden Schließungen von Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen voraussichtlich weniger als erwartet zur Eindämmung der Pandemie bei. Im Anbetracht der erheblichen Nebenwirkungen der Schließungen sollte dem Recht der Kinder auf Bildung und Teilhabe an der Gesellschaft Vorrang eingeräumt werden.“

 

 

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© Andrzej Rembowski

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