Kinderkrankengeld – Wie funktioniert das?

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Eltern, die während der geltenden Corona-Einschränkungen ihr Kinder zu Hause betreuen, zu unterstützen.

Das sogenannte Kinderkrankengeld wurde erweitert (von 10 auf 20 Tage pro Elternteil und Kind bzw. von 20 auf 40 Tage bei Alleinerziehenden), so dass nun entsprechende Leistungen auch bei Ausfall der Kinderbetreuung für gesunde Kinder beantragt werden können. Es gilt rückwirkend ab dem 05.01.2021.

Einige Krankenkassen haben mit den Auszahlungen bereits begonnen.

Wie das ganze funktioniert, wer antragsberechtigt ist und welche Bescheinigung von wem benötigt werden, erklärt Familienministerin Giffey hier.

Zusätzlich gibt es einen weiteren erläuternden Brief des NRW-Famlienministeriums zum Kinderkrankengeld vom 21.01.2021.

Die Musterbescheinigung des Bundesfamlienministeriums zum Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld können Sie hier herunterladen.

Viel Erfolg und bleiben Sie gesund!

Aktuelle Informationen für Eltern: Eingeschränkter Pandemiebetrieb bis 31.01.2021

Bild von J_Garbay auf pixabay

Infolge andauernd hoher Fallzahlen bei Neuinfektionen und Todesfällen in Bezug auf COVID-19 haben die Bundes- wie auch die Länderregierungen beschlossen, die gesellschaftlichen Kontakte weiter zu reduzieren. Danach gelten ab dem 11.01.2021 in NRW für die Kinderbetreuung in Kitas und Kindertagespflege folgende Beschlüsse:

Kindertageseinrichtungen:

  • Der dringende Appell an die Eltern bleibt aufrecht erhalten, ihre Kinder, wann immer es möglich ist, selbst zu betreuen, damit Kontakte vermieden werden.
  • Die Kindertageseinrichtungen bleiben grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich. Die Einforderung von Arbeitergeberbescheinigungen durch die Einrichtung/den Träger als Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unzulässig.
  • Aspekte des Kindeswohles sind besonders zu berücksichtigen, d.h. konkret, dass die Kindertagesbetreuungsangebote Familien auch individuell ansprechen und einladen sollen, wenn sie aus ihrer fachlichen Sicht die Betreuung des Kindes für unverzichtbar halten.
  • Kinder, die aus Gründen des Kinderschutzes betreut werden, sowie Kinder, die aus besonderen Härten betreut werden müssen, sind zu betreuen. In diesen Fällen ist der Betreuungsumfang von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person in Abstimmung mit der Leitung der Kindertageseinrichtung festzulegen.
  • Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.
  • Es sind landesweit Gruppentrennungen umzusetzen, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten, eine feste Zusammensetzung (immer dieselben Kinder) und in der Regel ein fester Personalstamm. Die verschiedenen Gruppen sollen keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben. Das gilt für den gesamten pädagogi- schen Alltag, die Bring- und Abholsituation, in der Randzeitenbetreuung, für die Nutzung der Räume, bei den Schlafzeiten und Verpflegungssituationen. Die maximale Größe der einzelnen Gruppen entspricht den jeweiligen maximalen Gruppengrößen nach der Anlage zu § 33 KiBiz. Geschwisterkinder sollen in der Regel in einer Gruppe betreut werden. (Teil-)Offene Konzepte dürfen nicht um- gesetzt werden.
  • Um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreu- ungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen wer den kann, sind auch höhere Betreuungsumfänge möglich. Über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet die Einrichtung bzw. der Träger.
  • Es gelten die Personalstandards des KiBiz in Verbindung mit der Personalver- ordnung.

Kindertagespflege:

  • Der dringende Appell an die Eltern bleibt aufrecht erhalten, ihre Kinder, wann immer es möglich ist, selbst zu betreuen, damit Kontakte vermieden werden.
  • Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.
  • In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im zeit- lichen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehal- ten werden.Dieser eingeschränkte Pandemiebetrieb gilt zunächst für die Dauer des Lockdowns bis zum 31.01.2021.

Die hier wiedergegebenen Vorgaben sind der offiziellen Informationen für Eltern, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zum eingeschränkten Pandemiebetrieb vom 07.01.2021 zu entnehmen, welches ihr hier findet sowie dem Ministerschreiben an alle Eltern zum eingeschränkten Pandemiebetrieb ab 11.01.2021, welches ihr hier nachlesen könnt.

Den Link zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab 11.01.2021) gibt es hier.

Handelt vernünftig und bleibt gesund!

Lockdown in NRW ab 14.12.2020

Lockdown für Kitas startet am 14.12.2020 und gilt bis 10.01.2021

Was bedeutet das für KiTa-Kinder und ihre Eltern in NRW?

Am 11.12.2020 gaben NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und sein Vize Dr. Joachim Stamp (NRW- Familienminister) in einer Pressekonferenz bekannt, dass aufgrund der hohen Corona-Infektions- und Todeszahlen ein erneuer Lockdown unerlässlich sei, der in NRW am 14.12.2020 beginnt.

Ziel der Maßnahme sei es, die Infektionszahlen „jetzt sehr schnell zu senken“, sagte Laschet. Dazu sei eine drastische Reduzierung der Kontakte erforderlich.

Anders als beim ersten großen Lockdown im Frühjahr, sollen Kita-Schließungen – wenn möglich – verhindert werden. Es gilt vorerst kein generelles Betretungsverbot. Vielmehr richtet sich die Landesregierung mit einem Appell an alle Eltern, das Betreuungsangebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig sei.

Konkret gelten für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 daher folgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung:

  • Die geplanten Schließzeiten (Ferien) werden umgesetzt.
  • Die Angebote der Kindertagesbetreuung werden darüber hinaus nicht geschlossen, d.h. es wird kein Betretungsverbot (wie im Frühjahr) ausgesprochen.
  • Die Betreuungsgarantie gilt: Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot.
  • Wenn Eltern Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen Sie diese. Das gilt ausdrücklich auch für private Gründe. Kein Kind soll durch diesen Lockdown Schaden nehmen. Suchen Sie den vertrauensvollen Kontakt zu Ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson.
  • Der Betrieb soll vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 aber auf ein Minimum reduziert werden.
  • Es geht daher der dringende Appell an alle Eltern, dieses Angebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Die Weihnachtszeit und die Zeit zwischen den Jahren sind für viele Familien ohnehin arbeitsfreie Tage. Wir bitten alle Eltern: Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und bringen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Ihr Kind nicht in die Betreuung!

Zusätzlich zu der dringenden Bitte, solidarisch zu handeln und das Betreuungsangebot nur zu nutzen, sofern es unbedingt erforderlich ist, also Home-Office zu nutzen, wo immer möglich, stellte Laschet klar, dass die bisherigen Kontaktbeschränkungen weiter gelten (auch über Weihnachten). Das bedeutet, das Kontakte von maximal zwei Hausständen mit insgesamt maximal 5 Personen stattfinden dürfen (wobei Kinder unter 14 Jahren nicht gezählt werden).

Ab dem 16.12.2020 werden zusätzlich – so der Konsens der Telefonkonferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am heutigen Tag – alle Geschäfte des Einzelhandels geschlossen, die nicht der Deckung des täglichen Lebensbedarfs dienen.

Auf diese Weise erhofft man sich, durch eine Art Vorquarantäne vor dem Weihnachtsfest sowie deutliche Maßnahmen unmittelbar danach, die Fallzahlen zu senken und die Kapazitäten der Intensivstationen nicht zu überlasten, wie der akuelle Trend es befürchten lässt.

Das Ministeriumschreiben an die Eltern gibt es hier:  https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-11_ministerschreiben_eltern.pdf

Die offizielle Information des Ministeriums finden Sie hier:  https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-11_ministerschreiben_an_beschaeftigte.pdf

Wir hoffen, dass alle Würselner Kinder und ihre Eltern gesund durch diese Zeit kommen, zusammenhalten und sich solidarisch zeigen, damit wir in 2021 wieder andere Zeiten erleben können. Bleiben Sie gesund!

Entscheidung über die Elternbeiträge

Die Stadt Würselen hat beschlossen, die Elternbeiträge für die Monate April, Mai, Juni und Juli aufzuheben. Damit müssen Eltern die Monate in denen ihr Kind gar nicht oder nur teilweise betreut werden konnte, nicht bezahlen. Der JAEB Würselen unterstützt diese Entscheidung, da dies eine große Entlastung für die Eltern darstellt, die in den letzten Wochen bereits  viele Einbußen in der Kinderbetreuung hinnehmen mussten.

Elternbeiträge für Juni und Juli

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilen auf Ihrer Website mit:
„Ab dem 8. Juni startet in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb. Um Eltern in der Corona-Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, in den Monaten Juni und Juli den Eltern die Hälfte der Elternbeiträge zu erlassen. Die konkrete Abwicklung obliegt den Kommunen. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommunen hälftig.“ Mehr zum Thema finden Sie hier: Elternbeiträge im Juni und Juli

Eine offizielle Information der Stadt Würselen an die Eltern dazu steht noch aus und wird sicherlich bald folgen.

Kita-Öffnung in NRW: ALLE Kinder sind systemrelevant – Petition

©Anemone123

Der am 08. Mai 2020 von NRW-Familienminister Joachim Stamp vorgestellte Plan zur schrittweisen Öffnung der Kitas in Nordrhein-Westfalen geht völlig am derzeitigen Bedarf der Kinder und ihrer in aller Regel berufstätigen Eltern in Nordrhein-Westfalen vorbei. Wer dies ebenfalls so sieht, kann die offene Petition zum Thema „Kita-Öffnung in NRW: ALLE Kinder sind systemrelevant“ hier online unterzeichnen.

In der Petition wird unter anderem folgendes gefordert:

• Eine schrittweise, vorsichtige Öffnung unter entsprechenden Hygieneauflagen und Corona-Schutzmaßnahmen für ALLE Kinder, denn JEDES Kind ist systemrelevant, unabhängig vom Beruf der Eltern.

• JEDES Kind soll die Möglichkeit haben, regelmäßig und verlässlich an mindestens zwei Tagen pro Woche in die Kita zurückkehren zu können. Umsetzen ließe sich dies über ein rotierendes System analog zur Öffnung der Schulen, indem die Kinder in kleineren festen Gruppen, die immer gleichzusammengesetzt sind, abwechselnd von denselben Erzieher*innen in den gleichen Räumlichkeiten betreut werden. Statt rollierender Wochentage ist auch ein wöchentliches Rotiersystem eine denkbare Umsetzungsvariante.

• Eine größere Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit der Kommunen und Kitas, wie die schrittweise Öffnung der Kitas konkret umgesetzt wird, da die räumlichen Gegebenheiten, der Personalschlüssel, die Zusammensetzung der Kinder, etc. pp. von Kita zu Kita stark variieren und individuell betrachtet werden müssen.

… und noch einiges mehr.

Außerdem heißt es in der Petition:

Es braucht jetzt schnell ein sozial gerecht gestaltetes Konzept zur schrittweisen Öffnung der Kitas, welches die Interessen der Kinder und ihrer Eltern berücksichtigt und beachtet, dass alle Kinder Rechte haben und jedes Kind gleichermaßen systemrelevant ist.

Herr Stamp wendet sich an alle Eltern

In NRW gilt die Schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung. Vielen Eltern geht dies zu langsam bzw. fallen viele aus dem Raster und haben deshalb bis September kaum Möglichkeiten Ihr Kind in eine Kindertagesstätte zu bringen. Der Landeselternbeirat hat sich hier vermehrt an die Politik gewandt und um schnelle Nachbesserung gebeten.

Unser Familienminister Herr Dr. Joachim Stamp hat sich daraufhin an alle Eltern gewandt. Seinen Brief finden Sie hier.

Covid-19: Kinder als Infektionsträger und -überträger

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Immer wieder hört man, dass Kinder „Virenschleudern“ sind, die die Abstandsregeln nicht einhalten können und damit in der aktuellen Situation zu einer Gefahr für Ihre Mitmenschen werden. Diese Argumentationslinie wurde immer und immer wieder genannt, um die KiTa- und Schulschließungen zu begründen.

Nach 8 Wochen KiTa-Schließung gibt es immer noch keine ausgereiften Konzepte zur Wiederöffnung für alle Kinder oder umfangreiche Untersuchungen welche Rolle Kindern hier tatsächlich zu fällt.

Umso interessanter ist der folgende Artikel des Ärzteblattes, dass sich umfangreich mit dem Thema beschäftigt hat und weltweite Studien zum Thema Kinder als Virusüberträger und Träger auf das Thema hin untersucht hat.

Hier geht´s zum kompletten Artikel

Im Artikel kommen die Autoren auf folgende Schlussfolgerung:

„Zusammenfassend unterstützt eine zunehmende Anzahl an Studien die Annahme, dass Kinder seltener und milder an SARS CoV-2 erkranken und zudem die Erkrankung auch seltener übertragen. Der Nutzen der Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten ist deshalb kritisch zu hinterfragen (35). Neben der Unterbrechung von Infektionsketten dürfen die teilweise gravierenden sekundären Auswirkungen der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten auf die Gesundheit der Bevölkerung nicht außer Acht gelassen werden.“

Außerdem heißt es:

„Nach derzeitigem Wissen scheinen Kinder in geringerem Ausmaß als Erwachsene an der Übertragung von SARS-CoV-2 beteiligt zu sein. Deshalb tragen die flächendeckenden Schließungen von Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen voraussichtlich weniger als erwartet zur Eindämmung der Pandemie bei. Im Anbetracht der erheblichen Nebenwirkungen der Schließungen sollte dem Recht der Kinder auf Bildung und Teilhabe an der Gesellschaft Vorrang eingeräumt werden.“

 

 

Offener Brief an Herrn Ministerpräsident Armin Laschet

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Ab Donnerstag, 14. Mai, wird die Kindertagesbetreuung schrittweise geöffnet, zunächst für Vorschulkinder mit einer Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz sowie für Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind. Zudem werden die Kindertagespflegestellenangebote für Kinder, die ihr zweites Lebensjahr vollendet haben, geöffnet. Auch von Eltern organisierte private Betreuung ist zulässig, sofern die Kinder in gleichen Gruppen bleiben.

In einem weiteren Schritt sollen ab 28. Mai wieder alle übrigen Vorschulkinder in die Kindertagesbetreuung aufgenommen werden. Alle anderen Kinder sollen vor den Sommerferien die KiTa noch ein oder zwei Tage besuchen. Wie es dann weiter geht bis September ist offen.

Viele Eltern sind bereits jetzt nach 8 Wochen am Rande Ihrer Kräfte: Kleine Kinder, die eben nicht mal ein paar Stunden alleine spielen können, sondern die elterliche Aufmerksamkeit verlangen, sind mit Homeoffice oder Arbeit vor Ort schwer zu verbinden. Oft sind Urlaubstage aufgebraucht oder unbezahlter Urlaub genommen. Manchmal ist dadurch auch der komplette Job bedroht, weil keine Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Großeltern kommen nicht als Betreuungsperson in Frage und die Organisation untereinander ist auch nur bedingt möglich, denn die anderen Eltern müssen ja auch arbeiten. Was also tun?

Leider hat NRW für diese Fälle bisher noch keine Pläne vorgelegt, sondern lässt die Eltern hier allein. Aus diesem Grund hat der Landeselternbeirat heute einen offenen Brief an Herrn Ministerpräsident Armin Laschet geschickt, mit der Bitte um schnellstmögliche Nachbesserung und Hilfestellung für Eltern.

Hier geht´s direkt zum offenen Brief

Hier geht´s zur LEB-Website

Hier geht´s zum Facebook-Beitrag

Der JAEB Würselen unterstützt diese Initiative und sieht hier seitens des Landes auch dringend Nachholbedarf – und zwar nicht erst im September!