Kinderkrankengeld – Wie funktioniert das?

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Eltern, die während der geltenden Corona-Einschränkungen ihr Kinder zu Hause betreuen, zu unterstützen.

Das sogenannte Kinderkrankengeld wurde erweitert (von 10 auf 20 Tage pro Elternteil und Kind bzw. von 20 auf 40 Tage bei Alleinerziehenden), so dass nun entsprechende Leistungen auch bei Ausfall der Kinderbetreuung für gesunde Kinder beantragt werden können. Es gilt rückwirkend ab dem 05.01.2021.

Einige Krankenkassen haben mit den Auszahlungen bereits begonnen.

Wie das ganze funktioniert, wer antragsberechtigt ist und welche Bescheinigung von wem benötigt werden, erklärt Familienministerin Giffey hier.

Zusätzlich gibt es einen weiteren erläuternden Brief des NRW-Famlienministeriums zum Kinderkrankengeld vom 21.01.2021.

Die Musterbescheinigung des Bundesfamlienministeriums zum Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld können Sie hier herunterladen.

Viel Erfolg und bleiben Sie gesund!

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