Eine offizielle Information der Stadt Würselen an die Eltern dazu steht noch aus und wird sicherlich bald folgen.
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Kitas und Schulen in NRW bleiben geschlossen!
Um eine Überlastung des Gesundheitssystems aufgrund des Corona-Virus zu verhindern, werden ab Montag, dem 16.03.2020 alle KiTas und Schulen in NRW geschlossen bleiben. Eltern sind aufgefordert andere Betreuungsmöglichkeiten zu finden. Das Schulministerium empfiehlt, mit dem Arbeitgeber zu sprechen und pragmatische Lösungen zu finden, wie z. B. Homeoffice, kreative Arbeitsmodelle oder Urlaub um die Kinderbetreuung zu gewährleisten. Es wird auf keinen Fall empfohlen, die Großeltern bei der Betreuung der Kinder einzusetzen.
Weitere Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte auch der Website der Stadt Würselen oder der Website des LEB.
Datenschutz: Messengerdienste
Der Einsatz von Messenger-Diensten, wie WhatsApp, Threema, SIMSme, Telegram u.ä. sind bei der heutigen Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Auch unter Eltern selbst oder im Elternbeirat werden diese eingesetzt. Doch gerade hier gibt es große Datenschutzunterschiede. Grundsätzlich lässt sich jedoch bereits vorab sagen: Alle genutzten Messenger-Dienste sollten nur für Terminabsprachen und zur kurzen Abstimmung genutzt werden. Große Themen und Probleme, vor allem im Zusammenhang mit der Nennung von personenbezogenen Daten, wie Namen von anderen Eltern/Kindern aus der Kita oder Bildern, sollten auf anderem Wege diskutiert werden.
Der wohl am häufigsten genutzte Messenger-Dienst ist aus Sicht des Datenschutzes sehr fragwürdig. WhatsApp gehört zu Facebook und in den Nutzungsbedingungen räumt sich das Unternehmen, das Recht ein die Account-Informationen seiner Nutzer zur Vermarktung der Dienste zu nutzen. Da hierbei auch die Telefonnummern aus dem Adressbuch des Nutzers gemeint ist, kommt Facebook so an Daten von Personen, die seinen Dienst gar nicht nutzen. Alle Daten, die über den Dienst gesendet werden, werden auf ausländischen Servern gespeichert, so dass der Europäische Datenschutz hier nicht greift. Was dort mit den Daten passiert und wer Zugriff darauf hat, kann von hier oft nicht nachverfolgt werden. Deshalb rät z.B. die AG Datenschutz des LEB (Landeselternbeirat) von der Nutzung von WhatsApp ab. Das gleiche gilt für den Facebook-Messenger.
Skype & SnapChat
Skype und SnapChat besitzen keine standardmäßig aktivierte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Weshalb auch diese Programme eher nicht für die Arbeit des Elternbeirats oder innerhalb der KiTa genutzt werden sollten.
Hoccer & Threema
Beide Programme sind grundsätzlich anonym nutzbar. Es müssen also keine personenbezogenen Daten angegeben werden. Bei Hoccer findet ein automatischer Abgleich der Kontakte mit dem Adressbuch nicht statt, so dass auch hier keine personenbezogenen Daten übermittelt werden. Bei der „In der Nähe“-Funktion von Hoccer sollte darauf geachtet werden, dass Nachrichten und Fotos an alle Personen gesendet werden, die sich in der Umgebung aufhalten und in der Gruppe sind. Kommen also neue Gruppenmitglieder hinzu, erhalten diese die Daten ebenfalls. Außerdem wird dabei der ungefähre Standort übermittelt.
Threema speichert die Telefonnummer und E-Mailadresse des Nutzers nur auf Wunsch. Es findet eine Kontaktsynchronisation statt, allerdings werden die Daten aus dem Adressbuch nicht dauerhaft gespeichert.
Eine Nutzung dieser Messenger-Dienste empfiehlt die AG-Datenschutz des LEB, da sie nach aktuellem Stand als Datenschutzkonform und sicher gelten.
SIMSme, Wire, Signal und Telegram
Diese Messengerdienste lassen sich nur unter der Registrierung von persönlichen Daten nutzen. Bei SIMSme muss ein Zugriff auf gespeicherte Kontakte erlaubt werden, damit die bestehenden Nutzer, den neuen SIMSme-Nutzer erkennen.
Bei Wire braucht es zwar keinen Zugriff auf die Kontaktdaten des Adressbuchs, aber das Unternehmen behält sich unter bestimmten Voraussetzungen eine Weitergabe der Daten an Dritte offen.
Genauso ist es bei dem Messenger-Dienst Signal. Zudem sitzt das Unternehmen in den USA und bietet keine Datenschutzerklärung auf Deutsch an.
Auch Telegram hat keine deutsche Datenschutzerklärung. Eine End-to-End-Verschlüsselung bietet nur der „Secret“-Chat. Zudem verlangt der Messenger Zugriff auf das Adressbuch. Alle Chatinhalte werden verschlüsselt auf Servern gespeichert, um geräteübergreifend via Cloud zur Verfügung zu stehen.
Für eine einfache Kommunikation von Eltern oder im Elternbeirat können diese Programme schon genutzt werden.
Weitere Infos zu diesem Thema erhalten Sie auch hier: https://www.tagesspiegel.de/themen/digitalisierung-ki/whatsapp-alternativen-nur-threema-besteht-datenschutz-test/9547526.html
Thema demnächst: Facebook und Datenschutz
Datenschutz in der KiTa
Seit der neuen DSGVO im Mai 2018 hat sich zum Thema Datenschutz auch in den KiTa‘ s einiges verändert. Die Fragen, ob Bilder an den Wänden hängen, Kindernamen an den Kleiderhaken stehen oder Fotos auf Festen gemacht werden dürfen, ist in den KiTa‘ s seitdem ständiges Thema. Wir möchten das Thema deshalb ebenfalls aufgreifen und Ihnen einige Infos dazu geben. Da dieses Thema jedoch sehr komplex ist, werden wir dies in mehreren Beiträgen machen, da es sonst zu unübersichtlich wird.
Wir beginnen mit der Frage: Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Rückschlüsse auf eine natürliche Person zu lassen, also z.B. Namen, Adresse, Geburtsdaten, eMailadresse, Telefonnummer, auch Bild- und Tonaufnahmen. Um solche Daten zu erheben, zu speichern oder zu verarbeiten sollte immer vorher eine Einwilligung der jeweiligen Person eingeholt werden. Wichtig ist, dass diese Einwilligung freiwillig gegeben wird. Mitglieder, die diese Einwilligung nicht abgeben, dürfen dabei keine Nachteile haben. Zudem dürfen Einwilligungen jederzeit zurückgezogen werden.
Im Kindergarten sind natürlich die Eltern, diejenigen, die die Einwilligung für ihr Kind erteilen. Sinnvollerweise sollte gleich beim Unterzeichnen des Vertrags mit der KiTa auch die Einwilligung der Eltern zum Speichern/Verwenden der personenbezogenen Daten eingeholt werden. Im Gesetzt steht ausdrücklich, dass keinerlei Nachteile entstehen dürfen, wenn eine Einwilligung nicht erteilt wird. Das bedeutet also, dass z.B. der Betreuungsvertrag nicht so formuliert sein darf, dass eine positive Einwilligung zum Datenspeichern oder verwenden Voraussetzung für die Aufnahme des Kindes in der KiTa ist. Außerdem dürfen Kinder nicht von Veranstaltungen ausgeschlossen werden, nur weil keine Fotos von ihnen gemacht werden dürfen.
Sollte dies in KiTa´s doch der Fall sein, können Eltern dagegen Beschwerde einlegen.
Übrigens, wer mehr zum Thema erfahren will, sollte sich die Folgen der KiTa-Rechtler auf Youtube anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=fNQGF_IPpTc
Thema demnächst: Bild- und Tonaufnahmen, was ist zu beachten?
Endlich da: Der 1. Würselener KiTa-Fahrplan
Welche KiTa befindet sich in meiner Nähe? Wie hoch sind die Gebühren für das Mittagessen? Wann waren die Öffnungszeiten? Was bietet die KiTa zusätzlich an? Familienzentrum? Inklusion? U2-Plätze?
Das sind alles Themen, mit denen sich die Eltern heutzutage auf der Suche nach einem Betreuungsplatz auseinandersetzen müssen. Da ist es schon manchmal schwierig die Übersicht zu behalten.
Damit die Suche und Auswahl für Sie als Elternteil übersichtlicher und einfacher ist, haben wir vom JAEB den Würselener KiTa-Fahrplan angelegt. Hiermit erhalten Sie eine schnelle Orientierung über alle Kindertagesstätten in Würselen. Der tabellarische Übersichtsplan ermöglicht Ihnen auf einen Blick die Antworten auf die wichtigsten Fragen und der dazugehörige Stadtplan, mit allen markierten Kindertagesstätten, erleichtert Ihnen die Suche nach einer Einrichtung in Ihrer Nähe.
Die im KiTa-Fahrplan befindlichen Daten sind mit den jeweiligen Einrichtungen abgesprochen und sehr genau recherchiert. Nichtsdestotrotz kann es natürlich immer zu Änderungen während eines KiTa-Jahres kommen. Sollten Sie feststellen, dass einige Daten nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprechen, dann freuen wir uns über eine Mitteilung an wuerselen@jaeb.nrw
Hier den KiTa-Fahrplan downloaden: KiTa Fahrplan Würselen_Web_Final