Informationen des Ministeriums NRW zur Betreuungssituation

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Liebe Eltern, das Ministerium für Kindern, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW hat neue Infos zu der aktuellen Öffnung des Betreuungsangebots für Alleinerziehende, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich im Rahmen einer
Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, veröffentlicht sowie wichtige FAQs für alle Eltern.

Bitte beachten Sie: Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots sind der schriftliche Nachweis des Arbeitgebers zu Umfang und Lage der Arbeitszeiten oder bei Abschlussprüfungen der schriftliche Nachweis der Schule oder Hochschule sowie eine Eigenerklärung der Alleinerziehenden, dass die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Die dazugehörigen Bescheinigungen möchten wir Ihnen hiermit ebenfalls zur Verfügung stellen.

Interessant bei den FAQs ist vielleicht auch die Info, welche Möglichkeiten Eltern haben einen Verdienstausfall gelten zu machen, wenn die Kinderbetreuung nicht in einer Kindertagestätte erfolgen kann.

Sollten Sie hierzu individuelle Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der Stadt Würselen.

Hier finden Sie folgende Unterlagen:

Corona Betreuungsverordnung ab 27.04.2020

Offizielle Information Land NRW Öffnung Alleinerziehende

Neue und aktualisierte FAQ des Ministeriums

Bescheinigung Alleinerziehende Schule-Hochschule

Bescheinigung erwerbstätige Alleinerziehende

Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit