Sie suchen einen KiTa-Platz? Wir helfen Ihnen!

KiTa Fahrplan WürselenWelche KiTa befindet sich in meiner Nähe? Wie hoch sind die Gebühren für das Mittagessen? Wann waren die Öffnungszeiten? Was bietet die KiTa zusätzlich an? Familienzentrum? Inklusion? U2-Plätze?

Das sind alles Themen, mit denen sich die Eltern heutzutage auf der Suche nach einem Betreuungsplatz auseinandersetzen müssen. Da ist es schon manchmal schwierig die Übersicht zu behalten.

Damit die Suche und Auswahl für Sie als Elternteil übersichtlicher und einfacher ist, haben wir vom JAEB den Würselener KiTa-Fahrplan angelegt. Hiermit erhalten Sie eine schnelle Orientierung über alle Kindertagesstätten in Würselen. Der tabellarische Übersichtsplan ermöglicht Ihnen auf einen Blick die Antworten auf die wichtigsten Fragen und der dazugehörige Stadtplan, mit allen markierten Kindertagesstätten, erleichtert Ihnen die Suche nach einer Einrichtung in Ihrer Nähe.

Die im KiTa-Fahrplan befindlichen Daten sind mit den jeweiligen Einrichtungen abgesprochen und sehr genau recherchiert. Nichtsdestotrotz kann es natürlich immer zu Änderungen während eines KiTa-Jahres kommen. Sollten Sie feststellen, dass einige Daten nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprechen, dann freuen wir uns über eine Mitteilung an wuerselen@jaeb.nrw

KiTa Fahrplan der Stadt Würselen.

Entscheidung über die Elternbeiträge

Die Stadt Würselen hat beschlossen, die Elternbeiträge für die Monate April, Mai, Juni und Juli aufzuheben. Damit müssen Eltern die Monate in denen ihr Kind gar nicht oder nur teilweise betreut werden konnte, nicht bezahlen. Der JAEB Würselen unterstützt diese Entscheidung, da dies eine große Entlastung für die Eltern darstellt, die in den letzten Wochen bereits  viele Einbußen in der Kinderbetreuung hinnehmen mussten.

Elternbeiträge für Juni und Juli

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilen auf Ihrer Website mit:
„Ab dem 8. Juni startet in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb. Um Eltern in der Corona-Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, in den Monaten Juni und Juli den Eltern die Hälfte der Elternbeiträge zu erlassen. Die konkrete Abwicklung obliegt den Kommunen. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommunen hälftig.“ Mehr zum Thema finden Sie hier: Elternbeiträge im Juni und Juli

Eine offizielle Information der Stadt Würselen an die Eltern dazu steht noch aus und wird sicherlich bald folgen.

Kita-Öffnung in NRW: ALLE Kinder sind systemrelevant – Petition

©Anemone123

Der am 08. Mai 2020 von NRW-Familienminister Joachim Stamp vorgestellte Plan zur schrittweisen Öffnung der Kitas in Nordrhein-Westfalen geht völlig am derzeitigen Bedarf der Kinder und ihrer in aller Regel berufstätigen Eltern in Nordrhein-Westfalen vorbei. Wer dies ebenfalls so sieht, kann die offene Petition zum Thema „Kita-Öffnung in NRW: ALLE Kinder sind systemrelevant“ hier online unterzeichnen.

In der Petition wird unter anderem folgendes gefordert:

• Eine schrittweise, vorsichtige Öffnung unter entsprechenden Hygieneauflagen und Corona-Schutzmaßnahmen für ALLE Kinder, denn JEDES Kind ist systemrelevant, unabhängig vom Beruf der Eltern.

• JEDES Kind soll die Möglichkeit haben, regelmäßig und verlässlich an mindestens zwei Tagen pro Woche in die Kita zurückkehren zu können. Umsetzen ließe sich dies über ein rotierendes System analog zur Öffnung der Schulen, indem die Kinder in kleineren festen Gruppen, die immer gleichzusammengesetzt sind, abwechselnd von denselben Erzieher*innen in den gleichen Räumlichkeiten betreut werden. Statt rollierender Wochentage ist auch ein wöchentliches Rotiersystem eine denkbare Umsetzungsvariante.

• Eine größere Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit der Kommunen und Kitas, wie die schrittweise Öffnung der Kitas konkret umgesetzt wird, da die räumlichen Gegebenheiten, der Personalschlüssel, die Zusammensetzung der Kinder, etc. pp. von Kita zu Kita stark variieren und individuell betrachtet werden müssen.

… und noch einiges mehr.

Außerdem heißt es in der Petition:

Es braucht jetzt schnell ein sozial gerecht gestaltetes Konzept zur schrittweisen Öffnung der Kitas, welches die Interessen der Kinder und ihrer Eltern berücksichtigt und beachtet, dass alle Kinder Rechte haben und jedes Kind gleichermaßen systemrelevant ist.

Herr Stamp wendet sich an alle Eltern

In NRW gilt die Schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung. Vielen Eltern geht dies zu langsam bzw. fallen viele aus dem Raster und haben deshalb bis September kaum Möglichkeiten Ihr Kind in eine Kindertagesstätte zu bringen. Der Landeselternbeirat hat sich hier vermehrt an die Politik gewandt und um schnelle Nachbesserung gebeten.

Unser Familienminister Herr Dr. Joachim Stamp hat sich daraufhin an alle Eltern gewandt. Seinen Brief finden Sie hier.

Covid-19: Kinder als Infektionsträger und -überträger

©Prawny auf Pixabay

Immer wieder hört man, dass Kinder „Virenschleudern“ sind, die die Abstandsregeln nicht einhalten können und damit in der aktuellen Situation zu einer Gefahr für Ihre Mitmenschen werden. Diese Argumentationslinie wurde immer und immer wieder genannt, um die KiTa- und Schulschließungen zu begründen.

Nach 8 Wochen KiTa-Schließung gibt es immer noch keine ausgereiften Konzepte zur Wiederöffnung für alle Kinder oder umfangreiche Untersuchungen welche Rolle Kindern hier tatsächlich zu fällt.

Umso interessanter ist der folgende Artikel des Ärzteblattes, dass sich umfangreich mit dem Thema beschäftigt hat und weltweite Studien zum Thema Kinder als Virusüberträger und Träger auf das Thema hin untersucht hat.

Hier geht´s zum kompletten Artikel

Im Artikel kommen die Autoren auf folgende Schlussfolgerung:

„Zusammenfassend unterstützt eine zunehmende Anzahl an Studien die Annahme, dass Kinder seltener und milder an SARS CoV-2 erkranken und zudem die Erkrankung auch seltener übertragen. Der Nutzen der Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten ist deshalb kritisch zu hinterfragen (35). Neben der Unterbrechung von Infektionsketten dürfen die teilweise gravierenden sekundären Auswirkungen der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten auf die Gesundheit der Bevölkerung nicht außer Acht gelassen werden.“

Außerdem heißt es:

„Nach derzeitigem Wissen scheinen Kinder in geringerem Ausmaß als Erwachsene an der Übertragung von SARS-CoV-2 beteiligt zu sein. Deshalb tragen die flächendeckenden Schließungen von Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen voraussichtlich weniger als erwartet zur Eindämmung der Pandemie bei. Im Anbetracht der erheblichen Nebenwirkungen der Schließungen sollte dem Recht der Kinder auf Bildung und Teilhabe an der Gesellschaft Vorrang eingeräumt werden.“

 

 

Offener Brief an Herrn Ministerpräsident Armin Laschet

©Katrina_S auf Pixabay

Ab Donnerstag, 14. Mai, wird die Kindertagesbetreuung schrittweise geöffnet, zunächst für Vorschulkinder mit einer Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz sowie für Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind. Zudem werden die Kindertagespflegestellenangebote für Kinder, die ihr zweites Lebensjahr vollendet haben, geöffnet. Auch von Eltern organisierte private Betreuung ist zulässig, sofern die Kinder in gleichen Gruppen bleiben.

In einem weiteren Schritt sollen ab 28. Mai wieder alle übrigen Vorschulkinder in die Kindertagesbetreuung aufgenommen werden. Alle anderen Kinder sollen vor den Sommerferien die KiTa noch ein oder zwei Tage besuchen. Wie es dann weiter geht bis September ist offen.

Viele Eltern sind bereits jetzt nach 8 Wochen am Rande Ihrer Kräfte: Kleine Kinder, die eben nicht mal ein paar Stunden alleine spielen können, sondern die elterliche Aufmerksamkeit verlangen, sind mit Homeoffice oder Arbeit vor Ort schwer zu verbinden. Oft sind Urlaubstage aufgebraucht oder unbezahlter Urlaub genommen. Manchmal ist dadurch auch der komplette Job bedroht, weil keine Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Großeltern kommen nicht als Betreuungsperson in Frage und die Organisation untereinander ist auch nur bedingt möglich, denn die anderen Eltern müssen ja auch arbeiten. Was also tun?

Leider hat NRW für diese Fälle bisher noch keine Pläne vorgelegt, sondern lässt die Eltern hier allein. Aus diesem Grund hat der Landeselternbeirat heute einen offenen Brief an Herrn Ministerpräsident Armin Laschet geschickt, mit der Bitte um schnellstmögliche Nachbesserung und Hilfestellung für Eltern.

Hier geht´s direkt zum offenen Brief

Hier geht´s zur LEB-Website

Hier geht´s zum Facebook-Beitrag

Der JAEB Würselen unterstützt diese Initiative und sieht hier seitens des Landes auch dringend Nachholbedarf – und zwar nicht erst im September!

Stellungnahme des Landes-Eltern-Beirats NRW

Das seit dem 16. März 2020 geltende Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen
hat einschneidende Auswirkungen auf das Familienleben. In Nordrhein-Westfalen nehmen über 700.000 Kinder einen Betreuungsplatz in Anspruch. Über das Angebot
der Notbetreuung werden derzeit landesweit etwa 4,4% der Kinder aus der Kindertagespflege und etwa 2,3% der Kinder aus den Kindertageseinrichtungen versorgt. Demnach werden aktuell circa 690.000 Kinder zu Hause vorrangig von ihren Eltern betreut.

Der Landeselternbeirat NRW fordert deshalb dringend eine Klärung, wann und zu welchen Bedingungen eine regelmäßige Kinderbetreuung wieder stattfinden kann.

Alle Forderungen des LEB an die Politik finden Sie hier.

Informationen des Ministeriums NRW zur Betreuungssituation

©Carola68 auf Pixabay

Liebe Eltern, das Ministerium für Kindern, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW hat neue Infos zu der aktuellen Öffnung des Betreuungsangebots für Alleinerziehende, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich im Rahmen einer
Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, veröffentlicht sowie wichtige FAQs für alle Eltern.

Bitte beachten Sie: Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots sind der schriftliche Nachweis des Arbeitgebers zu Umfang und Lage der Arbeitszeiten oder bei Abschlussprüfungen der schriftliche Nachweis der Schule oder Hochschule sowie eine Eigenerklärung der Alleinerziehenden, dass die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Die dazugehörigen Bescheinigungen möchten wir Ihnen hiermit ebenfalls zur Verfügung stellen.

Interessant bei den FAQs ist vielleicht auch die Info, welche Möglichkeiten Eltern haben einen Verdienstausfall gelten zu machen, wenn die Kinderbetreuung nicht in einer Kindertagestätte erfolgen kann.

Sollten Sie hierzu individuelle Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der Stadt Würselen.

Hier finden Sie folgende Unterlagen:

Corona Betreuungsverordnung ab 27.04.2020

Offizielle Information Land NRW Öffnung Alleinerziehende

Neue und aktualisierte FAQ des Ministeriums

Bescheinigung Alleinerziehende Schule-Hochschule

Bescheinigung erwerbstätige Alleinerziehende

Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit

Infos für Eltern

©Queven

Ab dem 04.05.2020 sollen die Schulen für ältere Kinder schrittweise wieder öffnen. KiTas und Grundschulen bleiben bis auf unbestimmte Zeit geschlossen, die Notversorgung ausgenommen. Für Eltern kleiner Kinder bleibt die Lage also weiterhin angespannt und unsicher. Die Frage, wie das Kind in den nächsten Wochen betreut werden kann, wenn der Resturlaub aufgebraucht ist, Großeltern nicht zur Verfügung stehen und Homeoffice vielleicht nicht möglich ist, beschäftigen vermutlich gerade alle Eltern. Hinzu kommen eventuell existenzielle Sorgen, da vielleicht der eigene Job bedroht ist, die Raten für das Haus nicht mehr bezahlt werden können oder Familienmitglieder erkrankt sind.

Wir haben Ihnen einige Links zusammen gestellt, unter denen Sie sich verschiedene Infos holen können, die in dieser schwierigen Zeit wichtig sein könnten:

Wir wünschen Ihnen weiterhin gutes Durchhalten!